Veranstaltung

Montag, 20.12.21 / 19.30 Uhr

Sandra Richter, Michael Maar, Denis Scheck

Die Schlange im Wolfspelz. Das Geheimnis großer Literatur

Das gute Buch


Was ist das Geheimnis guten Stils, wie wird aus Sprache Literatur? Wie müssen die Elementarteilchen zusammenspielen für den perfekten Prosasatz? Was ist Manier, was ist Jargon? Warum wird Hölderlin über- und Rahel Varnhagen unterschätzt? Wer kann Dialoge – und wer nicht? Fragen wie diesen geht Michael Maar in seinem Buch „Die Schlange im Wolfspelz“ nach, für das er vierzig Jahre lang gelesen hat. In fünfzig Porträts, von Goethe bis Gernhardt, von Kleist bis Kronauer, entfaltet er eine Geschichte der deutschen Literatur. Maar ist Germanist, Schriftsteller und Literaturkritiker und im Dezember Gast unserer Reihe „Das gute Buch“. Mit ihm ins Gespräch kommen Sandra Richter, Direktorin des Deutschen Literaturarchivs Marbach, und der Fernsehliteraturkritiker und Journalist Denis Scheck. Gemeinsam mit Michael Maar setzen sie „Die Schlange im Wolfspelz“ ins Verhältnis zu Jonathan Franzens „Anleitung zum Alleinsein“, übersetzt von Eike Schönfeld, und Uljana Wolfs „Etymologischer Gossip“. Während Wolf Wortwanderungen zwischen den Sprachen unternimmt und nach Freiheiten des Übersetzens fragt, wie insbesondere Bücher von Frauen uns prägen, sucht Franzen im Gewirr von Politik, Medien und Literatur nach einer Standortbestimmung.


  • Lesung und Gespräch
  • Eintrittskarten erhalten Sie nur online oder in der Buchhandlung im Literaturhaus (Mo-Fr 12-18 Uhr). Es gibt keine Abendkasse. Alle Tickets zzgl. 2.- ReserviX-Servicegebühr/Buchung

    Aktuell gelten die 2G-Plus-Regel (geimpft oder genesen plus getestet* oder geboostert), Kontaktdatenerfassung und Maskenpflicht im Literaturhaus Stuttgart.
    Bitte informieren Sie sich über die tagesaktuelle Öffnungsstufe hier: https://coronavirus.stuttgart.de

    *getestet: PCR-Testergebnis (Testtermin max. 48 Stunden vor Veranstaltungs-beginn) oder ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest von medizinisch geschultem Personal vorgenommen: personalisierte Bescheinigung in Papierform oder digital; Selbsttests sind nicht zugelassen. Eine Übersicht der Schnelltestzentren in der Nähe finden Sie unter www.stuttgart.de/corona

    Ausnahme von der Testpflicht: Personen mit einer Boosterimpfung sowie Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunsierung vor nicht mehr als 6 Monaten sowie Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt.

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