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29.6.30.6.2017

Ausschreibung Comicbuchpreis der Berthold Leibinger Stiftung 2018

Veranstaltungsdaten

Teilnahmebedingungen für den Comicbuchpreis der Berthold Leibinger Stiftung

Preis
Der Comicbuchpreis der Berthold Leibinger Stiftung wird jährlich in Stuttgart für einen hervorragenden, unveröffentlichten, deutschsprachigen Comic vergeben, dessen Fertigstellung absehbar ist. Die Bewerbungsarbeit sollte den Umfang für einen Band haben. Die Bewerbungsarbeit darf bis zur Preisverleihung im April/Mai des Folgejahres nicht als Ganzes publiziert sein. Sollte Sie vor Ablauf der Frist veröffentlicht werden führt das zur Disqualifikation des Teilnehmers.

Dotation
Der Comicbuchpreis ist mit 15.000 Euro dotiert, der Preisträger erhält außerdem eine Urkunde und eine Skulptur.
Neben dem Preisträger erhalten ausgewählte Finalisten jeweils 1000 Euro, eine Urkunde und eine kleine Skulptur.

Ausstellung
Auszüge aus dem prämierten Band werden in einer Ausstellung im Literaturhaus Stuttgart gezeigt. Bei der Eröffnung dieser Ausstellung findet die offizielle Preisverleihung des Comicbuchpreises statt. Die Ausstellung soll nach einigen Monaten außerdem im Literarischen Colloquium Berlin gezeigt werden.

Ausschreibung
Die Ausschreibung beginnt jedes Jahr am 1. Januar und endet am 30. Juni.

Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen umfassen neben der aussagefähigen Bewerberarbeit einen kurzen Lebenslauf (ca.1 DIN-A4-Seite) sowie ein Exposé, das den Stand des Vorhabens, seinen Umfang und den Zielzeitpunkt des Projektes darstellt.
Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nach der Jurysitzung. Die Bewerbungen können elektronisch oder per Post eingereicht werden bei:

Berthold Leibinger Stiftung GmbH
Brigitte Diefenbacher
Johann-Maus-Str. 2
71254 Ditzingen
brigitte.diefenbacher@leibinger-stiftung.de

Jury
Andreas Platthaus (FAZ, Frankfurt), Vorsitzender
David Basler (Edition Moderne, Zürich)
Professor Dr. Frank Druffner (Kulturstiftung der Länder)
Dr. Brigitte Helbling (Hamburg)
Dr. Florian Höllerer (Leiter Literarisches Colloquium Berlin)
Dr. Stefanie Stegmann (Leiterin Literaturhaus Stuttgart)
Dr. Thomas von Steinaecker (Augsburg)
Lars von Törne (Tagesspiegel, Berlin)

Tätigkeit der Jury
Die Jury wählt bei einer Jurysitzung Mitte November in einer Mehrheitsentscheidung den Preisträger und die Finalisten aus den Bewerbern aus. Ein Juror hält die Laudatio auf den Preisträger.

Öffentlichkeit
Der Name des Preisträgers wird von der Berthold Leibinger Stiftung veröffentlicht. Der Preisträger und die Juroren verpflichten sich im Vorfeld zur Vertraulichkeit.

Rechte, Verpflichtungen
Der zweckbezogenen Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten und eingereichter Unterlagen sowie der Weiterverwendung der Daten in Adressverteilern stimmen die Bewerber zu.

Der Bewerber räumt der Berthold Leibinger Stiftung das Recht ein, Sequenzen aus der Wettbewerbsarbeit beziehungsweise die Dokumentation der Preisverleihung auf der Website der Berthold Leibinger Stiftung einzustellen.

Die Anwesenheit des Preisträgers bei der Preisverleihung des Comicbuchpreises ist erwünscht.

Die Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an der Preisverleihung erstattet die Berthold Leibinger Stiftung.

Der Preisträger unterstützt das Literaturhaus Stuttgart bei der Vorbereitung für die Ausstellung, indem er Unterlagen und Material unentgeltlich zur Verfügung stellt, Originalexponate des Künstlers bleiben selbstverständlich in dessen Besitz.

Der Preisträger stimmt zu, dass die Ausstellung im Literarischen Colloquium Berlin und eventuell an weiteren Orten gezeigt werden darf und Eigentum des Literaturhauses Stuttgart bleibt. Ebenso stimmt er ausstellungsbegleitenden Darstellungen auf den entsprechenden Internetseiten zu.

Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Bewerbung, dass er Urheber der eingereichten Wettbewerbsarbeit ist. Mit dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen erklären sich die Bewerber mit den Teilnahmebedingungen des Comicbuchpreises einverstanden. Bei Autorenteams wird die Preissumme aufgeteilt. Sämtliche Rechte an den Zeichnungen/Texten verbleiben beim Künstler. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.